Regeste
Vollstreckung ausländischer Zivilurteile. Schweizerisch-italienisches Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen.
Vorbehalt, den ein in der Schweiz wohnhafter Beklagter vor dem italienischen Gericht zu machen hat, wenn er sich später der Vollstreckung des italienischen Urteils in der Schweiz widersetzen will.