Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Regeste
Art. 31 Abs. 1 lit. c AlVV.
Die gründliche Abklärung des Sachverhalts im Sinne von BGE 105 V 101 muss nur dann erfolgen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Entschädigungspflicht vorliegen könnte.
Inhalt
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch