Regeste
Art. 33bis Abs. 1 AHVG.
Als "massgebende Grundlage" zur Ermittlung der für den Berechtigten vorteilhafteren Berechnungsart gelten sowohl das durchschnittliche Jahreseinkommen als auch die Rentenskala.
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 33bis Abs. 1 AHVG