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Regeste
Werkhaftung,
Art. 58 OR. Strassenunterhalt, Sanden.
Voraussetzungen und Umfang der privatrechtlichen Pflicht des Gemeinwesens, auf Innerortsstrassen eines kleinen Bergdorfes Massnahmen gegen die Gefahr des Ausgleitens von Fussgängern zu treffen (Erw. 2-4).
Selbstverschulden des Geschädigten (Erw. 5).
Referenzen
Artikel:
Art. 58 OR