Regeste
Fremdenpolizei; Androhung der in Art. 10 Abs. 1 lit. b BG über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer vorgesehenen Ausweisung. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Erw. 1).
Legitimation zur Beschwerde (Erw. 2).
Beschwerdegründe; Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 3).
Voraussetzungen der Ausweisung. Die Massnahme kann auch gerechtfertigt sein, wenn der Ausländer bei seiner politischen Tätigkeit in der Schweiz die öffentliche Ruhe und Ordnung gestört und gegen die guten Sitten verstossen hat (Erw. 4-6).
Der Androhung der Ausweisung braucht nicht eine Verwarnung vorauszugehen (Erw. 7).