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Regeste
Rückforderungsanspruch aufgrund zuviel bezahlter Akontozahlungen.
Der Anspruch auf Rückerstattung zuviel bezahlter Akontozahlungen ergibt sich entgegen der in BGE 107 II 220 geäusserten Ansicht nicht aus Art. 62 ff. OR, sondern aus Vertrag (E. 2 und 3).
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