Regeste
Art. 189 Abs. 2 und 190 Abs. 2 StGB in Verbindung mit Art. 28 StGB; Art. 181 StGB; sexuelle Nötigung und Vergewaltigung in der Ehe; Strafantrag.
Kann eine Vergewaltigung oder eine sexuelle Nötigung, begangen gegenüber dem Ehegatten, mangels Strafantrags nicht verfolgt werden, darf insoweit nicht wegen Nötigung bestraft werden.