Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Regeste
Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 16 Abs. 2 und 3 SVG , Art. 98a OG; Führerausweisentzug, Garantie eines unabhängigen und unparteiischen Gerichts, Öffentlichkeit des Verfahrens.
Beim Warnungsentzug hat der Betroffene Anspruch auf eine gerichtliche Überprüfung und auf eine öffentliche Verhandlung (E. 2a). Verletzung dieser Grundsätze im konkreten Fall (E. 2b).
Anweisung an den Kanton Tessin, der Beschwerdeführerin eine Gerichtsinstanz zur Verfügung zu stellen, vor welcher die verlangte öffentliche Verhandlung durchgeführt werden kann (E. 2c).
Inhalt
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel:
Art. 6 Ziff. 1 EMRK,