Regeste
Verjährung.
1. Art. 50 OG. Berufung gegen einen Vorentscheid über die Verjährung (Erw. 1).
2. Art. 60 Abs. 2 OR. Beginn, Dauer und Unterbrechung der strafrechtlichen Verjährung, wenn diese auch für den Zivilanspruch gilt (Erw. 2 und 3).