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Regeste
Dienstvertrag, Konkurrenzverbot.
Abgrenzung des Begriffs des Konkurrenzverhältnisses im Sinn des Wettbewerbsrechts von demjenigen im Sinne des Dienstvertragsrechts.
Begriff des "konkurrierenden Geschäfts" gemäss Art. 356 OR.
Referenzen
Artikel:
Art. 356 OR