Regeste
Art. 24 RPG; Baubewilligungspflicht für einen Drahtmaschenzaun ausserhalb der Bauzone.
1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen einen Entscheid, in dem statt kantonalem Recht richtigerweise Art. 24 RPG hätte angewendet werden müssen (E. 1a).
2. Ein Drahtmaschenzaun ausserhalb der Bauzone untersteht der Baubewilligungspflicht (E. 2).