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Art. 163 Abs. 3 OR. Herabsetzung der Konventionalstrafe.
Grundsätze und Umstände, die bei der Beurteilung der Frage, ob die Strafe wegen Übermässigkeit herabzusetzen sei, zu beachten sind. Bedeutung des Schadens. Beweislast.
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Artikel: Art. 163 Abs. 3 OR