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Regeste
Qualifizierte Unzucht mit Kindern gemäss
Art. 191 StGB.
Schutzobjekt ist das besondere Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Erwachsenen und dem Kinde. Qualifizierte Unzucht mit einem Kinde entfällt, wo eine solche Beziehung weder nach Gesetz noch nach Auffassung von Täter und Opfer gegeben ist.
Referenzen
Artikel:
Art. 191 StGB