Regeste
Art. 35 Abs. 2 Satz 2 SVG. Art. 12 Abs. 1 VRV.
Zulässiges Überholen bei Kolonnenfahrt, wenn beim Wiedereinbiegen des Überholers auf den überholten Wagen ein ausreichender Sicherheitsabstand bleibt.
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Artikel: Art. 35 Abs. 2 Satz 2 SVG, Art. 12 Abs. 1 VRV