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108 III 9
4. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 8. Januar 1982 i.S. X. (Rekurs)
Regeste
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D,
F,
I]
Provisorische Pfändung (Art. 83 Abs. 1 SchKG). Die provisorische Pfändung ist nicht zulässig, wenn dem Gläubiger definitive Rechtsöffnung erteilt wurde und der Betriebene gegen den Rechtsöffnungsentscheid ein Rechtsmittel ergriffen hat.
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106 III 111
24. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 23. Oktober 1980 i.S. Schweizerische Journalisten-Union (Rekurs)
Regeste
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D,
F,
I]
Frist für den Pfändungsanschluss (Art. 110 SchKG). Für den Beginn der Frist für den Pfändungsanschluss kommt es nicht auf den Zeitpunkt an, an dem die Pfändung hätte vollzogen werden sollen, sondern auf denjenigen ihres tatsächlichen Vollzugs.
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83 III 17
5. Entscheid vom 28. Februar 1957 i.S. Kamer.
Regeste
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D,
F,
I]
Die provisorische Pfändung (Art. 83 Abs. 1 SchKG) ist wie eine definitive zu vollziehen und kann daher auch den Lohn (Art. 93 SchKG) erfassen. Unterschiede gegenüber der definitiven Pfändung in den Wirkungen. Anzeige an den Arbeitgeber (Art. 99 SchKG)
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80 III 114
25. Entscheid vom 25. September 1954 i.S. Burkhardt.
Regeste
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D,
F,
I]
Widerspruchsverfahren, Verteilung der Parteirollen (Art. 106-109 SchKG). Massgebend ist der Gewahrsam im Zeitpunkt der Pfändung.
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130 III 661
86. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. Z. gegen W. und Mitb. sowie Obergericht des Kantons Zug (Beschwerde) 7B.148/2004 vom 6. Oktober 2004
Regeste
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D,
F,
I]
Art. 96 Abs. 1 und 281 Abs. 1 SchKG; Frist für den provisorischen Pfändungsanschluss. Ist der Schuldner bei der Pfändung nicht anwesend, beginnt die Teilnahmefrist für die provisorische Anschlusspfändung erst zu laufen, wenn ihm die Pfändungsurkunde zug...
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86 III 15
8. Entscheid vom 9. März 1960 i.S. R. & Cie.
Regeste
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D,
F,
I]
Art. 93 SchKG. Pfändung des Einkommens aus selbständiger Berufstätigkeit (Naturarztpraxis).
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85 III 169
36. Entscheid vom 19. Oktober 1959 i.S. Fritschi.
Regeste
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D,
F,
I]
Privilegierte Anschlusspfändung. Art. 111 SchKG. Die Anschlussfrist von 40 Tagen läuft von der ersten, die Gruppe einleitenden Pfändung an, gleichgültig ob und wann die anschlussberechtigte Person hievon Kenntnis erhält, insbesondere auch, wenn das Betr...
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110 III 24
7. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 11. April 1984 i.S. X. (Rekurs)
Regeste
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D,
F,
I]
Pfändung eines compte-joint . Ein compte-joint als solches lässt nicht auf eine bestimmte Ausgestaltung des Verhältnisses der Kontoinhaber untereinander (Innenverhältnis) schliessen; bei der Pfändung eines solchen Guthabens sind die Bestimmungen der Ver...
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122 III 36
7. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 22. Januar 1996 i.S. S. SA (Rekurs)
Regeste
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D,
F,
I]
Provisorische Pfändung (Art. 83 Abs. 1 SchKG). Die provisorische Pfändung kann nicht verlangt werden, bevor über ein Rechtsmittel, womit die Bewilligung der provisorische Rechtsöffnung weitergezogen worden ist und dem rechtskrafthemmende Wirkung zukommt...
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105 III 60
14. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 13. September 1979 i.S. F. (Rekurs)
Regeste
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D,
F,
I]
Verlustschein (Art. 115 Abs. 1 SchKG). Die von einem örtlich unzuständigen Betreibungsamt ausgestellte, als Verlustschein dienende leere Pfändungsurkunde ist nicht nichtig.