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95 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://10-08-2001-H_242-2000
  1. 86 III 114
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    28. Entscheid vom 21. Oktober 1960 i.S. Konkursverwaltung der Kredit- und Verwaltungsbank Zug AG
    Regeste [D, F, I] Konkurs von Banken und Sparkassen. Das Bankgeheimnis (Art. 47 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 BankG) entbindet die Organe der Bank in deren Konkurs nicht von der Auskunfspflicht gegenüber der Konkursverwaltung (insbesondere nach Art. 222, 228, 244 SchKG). Es g...
  2. 120 III 32
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    13. Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 24. März 1994 i.S. Kanton Tessin (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Kollokationsprozess über öffentlichrechtliche Forderungen; Art. 250 SchKG. Auch für öffentlichrechtliche Forderungen kann ein Kollokationsprozess nach Massgabe von Art. 250 SchKG angestrengt werden. Für die Beurteilung der Kollokationsklage ist der Konk...
  3. 92 III 27
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    5. Entscheid vom 16. Juli 1966 i.S. Schweizerische Kreditanstalt.
    Regeste [D, F, I] Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung. Liquidationsverfahren. Kollokationsplan. 1. Der Kollokationsplan ist tunlich rasch aufzustellen. Art. 316g in Verbindung mit Art. 247 SchKG. - Verschiebung einer Kollokationsverfügung nach Art. 59 Abs. 2 Satz 2 KV...
  4. 107 III 136
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    31. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 19. November 1981 i.S. Konkursmasse B. AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 250 SchKG und Art. 66 KOV. Schliesst die Konkursverwaltung in einem Kollokationsprozess einen Vergleich, so können die Gläubiger den dadurch abgeänderten Kollokationsplan mittels Klage anfechten. Ist der abgeänderte Kollokationsplan in Rechtskraft ...
  5. 110 III 112
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    29. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 19. Oktober 1984 i.S. Arn (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 217 SchKG; Art. 61 KOV. Art. 217 SchKG ist auf kollozierte Forderungen anwendbar, für welche ganz oder zum Teil im Eigentum eines Dritten stehende Gegenstände als Pfand haften. Der Drittpfandeigentümer ist gleich gestellt wie ein rückgriffsberechti...
  6. 137 III 374
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    55. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. AG in Liquidation gegen Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Glarus (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_806/2010 vom 11. Juli 2011
    Regeste [D, F, I] Abtretung im schweizerischen Partikularkonkurs an die ausländische Konkursverwaltung (Art. 260 SchKG analog). Gibt es im Partikularkonkurs keine kollozierten Gläubiger, kann eine inventarisierte Forderung der ausländischen Konkursverwaltung im Sinn von ...
  7. 112 III 42
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    12. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 24. Januar 1986 i.S. Konkursmasse der Wolpert Werkstoffprüfmaschinen AG gegen Karl Zang (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 31 und 250 SchKG; Fristwahrung bei der Kollokationsklage. Die Frist für die Kollokationsklage beginnt nur dann mit der öffentlichen Bekanntmachung zu laufen, wenn am Tag dieser Bekanntmachung das Konkursamt der Öffentlichkeit zugänglich ist, so das...
  8. 103 III 13
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    4. Auszug aus dem Entscheid vom 29. September 1977 i.S. H.
    Regeste [D, F, I] Kollokationsplan (Art. 247 SchKG). 1. Ein Kollokationsplan, der keine klare Entscheidung darüber enthält, ob eine angemeldete Forderung zugelassen werde oder nicht, kann mit Beschwerde angefochten werden (E. 2, E. 3). 2. Kollokation der gemäss Art. 291 ...
  9. 111 V 172
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    35. Auszug aus dem Urteil vom 3. Juli 1985 i.S. S. gegen Ausgleichskasse des Basler Volkswirtschaftsbundes und Kantonale Rekurskommission für die Ausgleichskassen, Basel
    Regeste [D, F, I] Art. 52 AHVG. Die Verantwortlichkeit eines Prokuristen bestimmt sich im Lichte des Art. 52 AHVG nicht nach seiner Handlungsvollmacht im Aussenverhältnis, sondern nach seinen Rechten und Pflichten im Innenverhältnis. Bedeutung der strafrichterlichen Beur...
  10. 138 III 437
    Relevanz
    64. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Betreibungs- und Konkursamt Nidwalden (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_772/2011 vom 30. Mai 2012
    Regeste [D, F, I] Art. 251 Abs. 1 SchKG; verspätete Konkurseingaben. Versehentlich bei der Kollokation übergangene Ansprachen können wie verspätete Konkurseingaben bis zum Schluss des Konkursverfahrens berücksichtigt werden (E. 4).

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