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142 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://97-IV-34
  1. 89 IV 113
    Relevanz
    23. Urteil des Kassationshofes vom 1. Mai 1963 i.S. Lischer und Mühlemann gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Art. 2 Abs. 2 StGB. Der Satz vom mildern Recht ist auf Widerhandlungen gegen Verkehrsvorschriften nicht anwendbar. Es beurteilt sich ausschliesslich nach altem Recht, ob ein Motorfahrzeugführer eine Verkehrsregel des seit 1. Januar 1963 vollständig aufg...
  2. 91 IV 141
    Relevanz
    38. Urteil des Kassationshofes vom 1. Oktober 1965 i.S. Kunz gegen Polizeirichteramt der Stadt Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 32 Abs. 1 SVG. Geschwindigkeit. 1. Befugnis des Kassationshofes, die Angemessenheit einer Geschwindigkeit zu überprüfen; Grenzen dieser Prüfung (Erw. 1). 2. Bei städtischen Verkehrszentren, die an alle Fahrer besondere Anforderungen stellen, darf d...
  3. 95 IV 29
    Relevanz
    8. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 7. Februar 1969 i.S. Wullschleger gegen Polizeirichteramt der Stadt Zürich.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 18 Abs. 2 lit. c VRV. Unter Einspurstrecken im Sinne dieser Bestimmung sind Fahrstreifen zu verstehen, die zum Einspuren bestimmt und als solche gekennzeichnet sind. 2. Art. 53 Abs. 1 SSV. Diese Vorschrift ist zwingend, verpflichtet folglich die...
  4. 116 IV 157
    Relevanz
    29. Urteil des Kassationshofes vom 26. März 1990 i.S. Generalprokurator des Kantons Bern gegen W. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 36 Abs. 2 SVG, Art. 14 Abs. 1 VRV; Rechtsvortritt. Begriff der Strassenverzweigung. Massgebliche Verzweigungsfläche ist auch dann die ganze Schnittfläche der zusammentreffenden Strassen, wenn auf der vortrittsberechtigten Fahrbahn eine Sicherheitsl...
  5. 128 IV 184
    Relevanz
    27. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft (Nichtigkeitsbeschwerde) 6S.111/2002 vom 29. Mai 2002
    Regeste [D, F, I] Art. 27 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 SVG; Pflicht zur Beachtung von nicht rechtmässig aufgestellten Signalen, Vertrauensprinzip. Auch nicht rechtmässig aufgestellte Signale oder Markierungen sind zu beachten, sofern sie einen schützenswerten Rechtsschein für ...
  6. 84 IV 28
    Relevanz
    11. Urteil des Kassationshofes vom 7. März 1958 i.S. Beer gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Art. 46 Abs. 3 MFV, Art. 26 Abs. 4 Satz 2 MFG. Der Lastwagenführer, dessen Fahrzeug Nachfolgenden die Sicht nach vorne erheblich erschwert, ist verpflichtet, nach rückwärts zu beobachten oder rechtzeitig den Richtungsanzeiger zu stellen, bevor er überho...
  7. 106 IV 52
    Relevanz
    18. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 18. Januar 1980 i.S. A. gegen Generalprokurator des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Vortritt. Wird ein aus einer Nebenstrasse in eine Verzweigung einbiegendes Fahrzeug durch Verkehrsinseln in den Verkehrsstrom der Hauptstrasse eingeführt, so untersteht es bei der Weiterfahrt der hiefür geltenden Vortrittsrechtsordnung.
  8. 98 IV 273
    Relevanz
    55. Urteil des Kassationshofes vom 1. Dezember 1972 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen Hauser.
    Regeste [D, F, I] Art. 26 Abs. 2 SVG. Der vortrittsberechtigte Fahrzeugführer ist dann zur Herabsetzung einer an sich zulässigen Geschwindigkeit verpflichtet, wenn sich aus der Unklarheit oder Ungewissheit einer bestimmten Verkehrslage (die nach allgemeiner Erfahrung die...
  9. 102 IV 116
    Relevanz
    29. Urteil des Kassationshofes vom 11. Februar 1976 i.S. Polizeiamt Winterthur gegen Kaufmann
    Regeste [D, F, I] Art. 53 Abs. 5 SSV, Art. 36 Abs. 2 SVG. Wo der Verlauf einer vortrittsberechtigten Hauptstrasse im Einmündungsgebiet von Nebenstrassen durch eine Begrenzungslinie markiert wird, bezeichnet diese Linie auch das Ende der vortrittsberechtigten Kreuzungsflä...
  10. 102 IV 259
    Relevanz
    60. Urteil des Kassationshofes vom 9. September 1976 i.S. X. gegen Polizeirichteramt der Stadt Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 14 Abs. 1 VRV. Der Vortritt steht dem Berechtigten - unter Vorbehalt einer abweichenden Signalisation oder Markierung - auf der ganzen Schnittfläche der zusammentreffenden Strassen zu. Das gilt auch für mehrspurige Fahrbahnen.

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