Regeste
Erstreckung des Mietverhältnisses.
Art. 267 c lit. c OR. Ist Eigenbedarf nach den Umständen ernsthaft begründet, so sind die Interessen des Eigentümers und des Mieters nicht gegeneinander abzuwägen.
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 267 c lit. c OR