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Regeste
Art. 11 StGB.
1. Prüfungsbefugnis des Kassationshofes (Erw. 3).
2. Wann beeinträchtigt Psychopathie die geistige Gesundheit? (Erw. 3 a).
3. Bedeutung des Affektes (Erw. 3 b).
Referenzen
Artikel:
Art. 11 StGB