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Regeste
Anwendbares Recht für Ansprüche aus Eigentum und aus ungerechtfertigter Bereicherung (Erw. 1).
Art. 64 OR. Umstände, unter denen der Bereicherte mit der Rückerstattung rechnen musste (Erw. 2).
Referenzen
Artikel:
Art. 64 OR