Regeste
Art. 32 Abs. 1, Art. 41 Abs. 1, 2 (Satz 2 lit. b) und 3 KVG; Art. 19bis Abs. 5 und Art. 23 KUVG : Wahl des Leistungserbringers und Kostenübernahme. Begriff der medizinischen Gründe (ohne Notfall) und Umfang der Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung, wenn solche gegeben sind, insbesondere wo verschiedene Methoden oder Operationstechniken für die in stationärem Rahmen durchzuführende Behandlung derselben Krankheit in Betracht fallen.
Die altrechtliche Ordnung (Art. 19bis Abs. 5 und Art. 23 KUVG sowie die dazu ergangene Rechtsprechung) gilt sinngemäss auch unter dem neuen Recht.