Regeste
Betreibung unter Ehegatten (Art. 173 ff. ZGB).
Prozessentschädigungen im Streit um Unterhaltsbeiträge sind auch dann gemäss Art. 176 Abs. 2 ZGB vom Zwangsvollstreckungsverbot ausgenommen, wenn sie dem unterhaltspflichtigen Ehegatten zugesprochen worden sind (Klarstellung der Rechtsprechung).