Regeste
Art. 4 BV. Steuerrechtlich zulässige Abzüge vom Einkommen.
Willkür der kantonalen Behörden verneint, die es ablehnten, Prozesskosten, die der Zurückführung eines Wertes in das Vermögen des Steuerpflichtigen dienten, unter dem Titel von für die Verwaltung des Vermögens notwendigen Auslagen oder unter demjenigen der für die Erzielung des steuerbaren Einkommens notwendigen Aufwendungen als abzugsfähig anzuerkennen.