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Regeste
Art. 77 KUVG.
Die nebenberufliche selbständige Erwerbstätigkeit ist bei der Bemessung der Invalidität eines Versicherten, der im unterstellten Betrieb nicht voll beschäftigt ist, zu berücksichtigen (Änderung der Rechtsprechung).
Referenzen
Artikel:
Art. 77 KUVG