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  1. 136 III 373
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    56. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. Staat Zürich und Gemeinde G. gegen S. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_53/2010 vom 25. Juni 2010
    Regeste [D, F, I] Art. 53 und 84 Abs. 1 SchKG; Gerichtsstand der Rechtsöffnung; Betreibungsort bei Wohnsitzwechsel. Wenn der Schuldner seit der Zustellung des Zahlungsbefehls seinen Wohnsitz verlegt und sein Gläubiger davon sichere Kenntnis erhalten hat, muss das Gesuch ...
  2. 85 I 137
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    22. Urteil vom 21. Oktober 1959 i. S. J. gegen Appellationshof des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Armenrecht. Art. 4 BV. Für das Rechtsöffnungsverfahren kann die unentgeltliche Prozessführung weder unmittelbar auf Grund von Art. 4 BV noch, wie ohne Willkür angenommen werden darf, auf Grund der Bestimmungen der ZPO über das Armenrecht beansprucht wer...
  3. 143 III 46
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    9. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen B. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_716/2016 vom 10. Januar 2017
    Regeste [D, F, I] Art. 75 Abs. 1, Art. 80 ff. SchKG; Art. 106 f. ZPO. Verrechnungseinwendung im Rechtsöffnungsverfahren; Kostenverteilung. Erhebt ein Betriebener die Verrechnungseinwendung in seiner Stellungnahme zum Rechtsöffnungsgesuch und wird das Rechtsöffnungsgesuch...
  4. 123 III 271
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    43. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 18. März 1997 i.S. M. AG gegen R. Inc. (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 68 Abs. 1 SchKG. Bundesrecht verbietet dem Schuldner, im Rechtsöffnungsverfahren vom Gläubiger gestützt auf kantonales Prozessrecht Sicherstellung der Parteientschädigung zu verlangen.
  5. 90 III 36
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    9. Entscheid vom 1. Juli 1964 i.S. Monney
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 68 Abs. 2 SchKG betrifft nur die Art der Anrechnung des einem einzelnen Gläubiger zufliessenden Betrages. Für die Verteilung des Verwertungsergebnisses unter mehrere beteiligte Gläubiger sind die Artikel 144 ff. SchKG massgebend. Der Reinerlös i...
  6. 136 III 566
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    83. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Sparkasse Z. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_36/2010 vom 7. Oktober 2010
    Regeste [D, F, I] Lugano-Übereinkommen; Gerichtsstand der provisorischen Rechtsöffnung. Die provisorische Rechtsöffnung fällt unter Art. 16 Ziff. 5 LugÜ. Der Gerichtsstand der provisorischen Rechtsöffnung ist deshalb nicht Gegenstand einer Gerichtsstandsvereinbarung (Art...
  7. 120 Ia 82
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    12. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 18. Januar 1994 i.S. W. gegen Gerichtspräsident Aarwangen und Appellationshof des Kantons Bern (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Anspruch auf den verfassungsmässigen Richter; Art. 58 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK. Es verletzt den Anspruch auf einen unvoreingenommenen Richter nach Art. 58 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK nicht, dass der Richter, der vorher ein Rechtsöffnungsb...
  8. 102 II 385
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    55. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 17. September 1976 i.S. Erbschaft der Frau Marie Boog-Bähny gegen Darlehenskasse Ebikon-Buchrain
    Regeste [D, F, I] Parteifähigkeit einer unverteilten Erbschaft im Aberkennungsprozess. Kann eine Erbschaft als solche nach Art. 49 SchKG betrieben werden, muss ihr auch die Passivlegitimation im Rechtsöffnungsverfahren zuerkannt werden. Ist die Erbschaft aber auch berech...
  9. 119 V 329
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    47. Urteil vom 29. Juni 1993 i.S. Schweizerische Kranken- und Unfallkasse Konkordia gegen P. und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 30 Abs. 4 KUVG, Art. 97 Abs. 4 AHVG, Art. 79 ff. SchKG. - Wenn die Fortsetzung der Betreibung gestützt auf einen gemäss Art. 79 SchKG erwirkten rechtskräftigen Entscheid einer ausserkantonalen Verwaltungs- oder Rekursbehörde verlangt wird, ist im H...
  10. 138 III 483
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    70. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. AG gegen Z. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_209/2012 vom 28. Juni 2012
    Regeste [D, F, I] Art. 219, 223 und 253 ZPO; Art. 84 Abs. 2 SchKG; Stellungnahme zum Rechtsöffnungsbegehren, Säumnis. Bei versäumter Stellungnahme zum Rechtsöffnungsbegehren wird dem Betriebenen keine Nachfrist im Sinne von Art. 223 ZPO angesetzt (E. 3).

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