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Regeste
Art. 74 VRV. Tiertransporte mit Motorfahrzeugen.
Die Kantone sind nicht befugt, aus verkehrs- oder seuchenpolizeilichen Gründen Vorschriften über den Bau und die Ausrüstung der bei Tiertransporten verwendeten Motorfahrzeuge aufzustellen.
Referenzen
Artikel:
Art. 74 VRV