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Art. 43 Ziff. 1 SchKG; Ausschluss der Konkursbetreibung für öffentlichrechtliche Forderungen.
Für die dem Kanton durch eine Ersatzvornahme (Abräumen von Altholz) erwachsenen Kosten ist die Konkursbetreibung ausgeschlossen (E. 3).
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Artikel: Art. 43 Ziff. 1 SchKG