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Art. 52 Abs. 1 AVIG: Insolvenzentschädigung.
Anspruch des Arbeitnehmers, der vor dem Konkurs des Arbeitgebers noch in einem Arbeitsverhältnis stand und nur wegen Annahmeverzugs des Arbeitgebers keine Arbeit mehr leisten konnte.
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Artikel: Art. 52 Abs. 1 AVIG