Regeste
Art. 8 BV; Art. 19 Abs. 1, Art. 26 UVG ; Art. 37 UVV: Beginn des Anspruchs auf eine Hilflosenentschädigung.
Art. 37 UVV, der den Beginn des Anspruchs auf eine Hilflosenentschädigung der Unfallversicherung an den Beginn eines allfälligen Rentenanspruchs knüpft, ist verfassungs- und gesetzwidrig (E. 3).