Regeste
Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff. SchKG) im Falle, dass ein Dritter behauptet, der Schuldner habe ihm den gepfändeten Erbanteil abgetreten.
Parteirollenverteilung.
Massgebendes Kriterium.
Prüfungsbefugnis der Betreibungsbehörden.