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30 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://25-07-2006-1A-233-2005
  1. 105 IV 76
    Relevanz
    20. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 9. Februar 1979 i. S. A. gegen Generalprokurator des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] BG über Jagd und Vogelschutz. Das widerrechtliche Erlegen eines Tieres nach Art. 40 Abs. 1 und die widerrechtliche Aneignung eines Tieres nach Art. 48 Abs. 1 sind selbständige Tatbestände.
  2. 125 II 50
    Relevanz
    5. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 28. Dezember 1998 i.S. WWF Schweiz, Schweizer Vogelschutz und Pro Natura gegen Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 55 USG, Art. 12 NHG und Art. 12a NHG; Beschwerdelegitimation der gesamtschweizerischen Organisationen. Die Beschwerdelegitimation der gesamtschweizerischen Organisationen gemäss Art. 55 USG und Art. 12 und 12a NHG besteht nur, wenn sich die schweiz...
  3. 80 IV 112
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    21. Urteil des Kassationshofes vom 8. Juli 1954 i.S. Brunner gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden.
    Regeste [D, F, I] Art. 253 Abs. 1 StGB. Erschleicht der, der durch unwahre Angaben eine Jagdbewilligung erwirkt, eine falsche Beurkundung?
  4. 129 IV 296
    Relevanz
    45. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden (Nichtigkeitsbeschwerde) 6S.139/2003 vom 6. August 2003
    Regeste [D, F, I] Entzug der Jagdberechtigung (Art. 20 Abs. 1 JSG); bedingter Vollzug (Art. 41 StGB). Der Entzug der Jagdberechtigung im Sinne von Art. 20 Abs. 1 JSG ist keine Massnahme, sondern eine Nebenstrafe. Er kann daher bedingt erfolgen (E. 2).
  5. 98 IV 138
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    25. Sentenza del 17 marzo 1972 nella causa Cornolti contro Tribunale amministrativo del cantone Ticino.
    Regeste [D, F, I] Art. 39 des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz. Unter den Begriff des Jagens fällt jedes Verhalten, das geeignet ist, das Wild zu erlegen oder einzufangen. Nicht erforderlich ist das Erreichen des Wildes; schon wer auf dem Anstand ist, jagt.
  6. 127 II 184
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    21. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 4. April 2001 i.S. EIWOG Genossenschaft für Wohneigentum und Mitb. gegen WWF Schweiz und Mitb., Verwaltungsgericht des Kantons Zürich (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Abgrenzung einer Moorlandschaft (Art. 78 Abs. 5 BV; Art. 23b NHG, Art. 3 der Moorlandschaftsverordnung). Gesetzliche Vorgaben und Verfahren für die Abgrenzung von Moorlandschaften im Sinne von Art. 78 Abs. 5 BV (E. 3). Die kantonale Abgrenzung der Moorl...
  7. 110 Ia 155
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    32. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 7. September 1984 i.S. C. c. Regierung des Kantons Graubünden (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV. Jagdausschluss. Art. 1, 39 ff., 58 JVG (SR 922.0). Jagdberechtigung: Verhältnis von Bundesrecht und kantonalem Recht.
  8. 83 IV 135
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    36. Urteil des Kassationshofes vom 21. Juni 1957 i.S. Bucher gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Art. 49 Ziff. 4 letzter Satz StGB. Verfehlungen, die keine vorsätzlichen Verbrechen oder Vergehen sind, begründen den Widerruf der bedingt vorzeitigen Löschung eines Busseneintrages im Strafregister nur, wenn darin eine Täuschung des richterlichen Vertr...
  9. 99 IV 103
    Relevanz
    22. Urteil des Kassationshofes vom 1. Juni 1973 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen.
    Regeste [D, F, I] Art. 40 Abs. 2, 48 Abs. 1, 58 Abs. 3 des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz. 1. Der Übertretung von Art. 40 Abs. 2 JVG macht sich derjenige Jagdpächter schuldig, der ein innerhalb seines Reviers angeschossenes Wildschwein in einem angrenzenden Bez...
  10. 80 IV 193
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    39. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 2. September 1954 i.S. Fetz gegen Bau- und Forstdepartement des Kantons Graubünden.
    Regeste [D, F, I] Art. 46 Abs. 1 Ziff. 7 BG betr. die eidg. Oberaufsicht über die Forstpolizei vom 11. Oktober 1902 ist auch auf Abholzungen anzuwenden, die das kantonale Recht in Ausführung der in Art. 29 dieses Gesetzes enthaltenen Weisungen verbietet.

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Beispiel: Baubewilligung -Gewässerschutz