Regeste
Jugendstrafrecht.
Art. 94 Ziff. 2 Abs. 1 StGB lässt die Rückversetzung in eine Anstalt zu, wenn der bedingt Entlassene während der Probezeit strafbare Taten begeht.
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 94 Ziff. 2 Abs. 1 StGB