Regeste
Art. 173 Ziff. 3 StGB.
Begründete Veranlassung zu einer ehrverletzenden Äusserung kann darin liegen, dass der Täter, der um Auskunft über den Verletzten gebeten wird, dem Fragenden einen Dienst erweisen will.
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Artikel: Art. 173 Ziff. 3 StGB