Regeste
Art. 29bis Abs. 2 AHVG.
Die Bestimmungen der Art. 6 und 7 des Sozialversicherungsabkommens zwischen der Schweiz und Liechtenstein bieten keine Grundlage zur Anrechnung der in Liechtenstein zurückgelegten beitragslosen Ehejahre von Frauen, die nur an die schweizerische Versicherung Beiträge geleistet haben.