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Regeste
1. Art. 96 Ziff. 2 SVG. Nach dieser Bestimmung ist nur strafbar, wer ein Motorfahrzeug führt, für das überhaupt keine Versicherung besteht, nicht auch, wer bloss ohne Bewilligung gemäss Art. 67 Abs. 4 SVG ein Ersatzfahrzeug verwendet (Erw. 1).
2. Art. 67 Abs. 3 und 4 SVG , Art. 9 und 10 VVV . Zum Begriff des Ersatzfahrzeuges (Erw. 2).
3. Art. 97 Ziff. 1 Abs. 1 SVG. Missbrauch von Kontrollschildern (Erw. 3).
Inhalt
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Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel:
Art. 96 Ziff. 2 SVG,
Art. 67 Abs. 4 SVG,