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672 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://22-10-2010-5A_421-2010
  1. 136 III 534
    Relevanz
    78. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. Bank X. und Y. AG gegen Z. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_421/2010 vom 22. Oktober 2010
    Regeste [D, F, I] Abtretung von Rechtsansprüchen nach Art. 260 Abs. 1 SchKG. Über den von mehreren Abtretungsgläubigern eingeklagten Anspruch der Masse kann nur einheitlich entschieden werden (E. 2). Der Vorschlag der Konkursverwaltung an die Gläubiger, auf die Geltendma...
  2. 88 III 42
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    7. Auszug aus dem Entscheid vom 29. März 1962 i.S. Tenger.
    Regeste [D, F, I] 1. Umfang der Verordnungsbefugnis des Bundesgerichts nach Art. 15 Abs. 2 SchKG. 2. Bildet eine Forderung gegen den Gemeinschuldner den Gegenstand eines bereits vor der Konkurseröffnung hängig gewordenen Rechtsstreites, so ist darüber kein Kollokationsve...
  3. 86 III 20
    Relevanz
    10. Entscheid vom 22. Januar 1960 i.S. Rohde und Ritter.
    Regeste [D, F, I] Konkursverfahren. Art. 63 KV: Pro-memoria-Vormerkung prozesshängiger Forderungen im Kollokationsplan; Aufsichtsbeschwerde wegen Missachtung dieser Vorschrift ist binnen der lotägigen Beschwerdefrist seit Mitteilung der Auflage des Kollokationsplanes zu ...
  4. 84 III 40
    Relevanz
    13. Entscheid vom 18. April 1958 i.S. Colnaghi und Bäschlin.
    Regeste [D, F, I] Abtretung nach Art. 260 SchKG. Wenn der abgetretene Masseanspruch zwar erst nach der Abtretung, jedoch noch bevor der Abtretungsgläubiger zu dessen Eintreibung irgendwelche (prozessuale oder ausserprozessuale) Vorkehren getroffen hat, vom Drittschuldner...
  5. 115 III 76
    Relevanz
    17. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 23. Januar 1989 i.S. Ernst Gaus (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 260 SchKG. Sind Forderungen nach Massgabe von Art. 260 SchKG abgetreten worden, so darf die Konkursverwaltung nicht weitere Forderungen (gestützt auf Art. 164 OR) zedieren, ohne dass hiefür die Zustimmung der Abtretungsgläubiger vorliegt.
  6. 113 II 277
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    51. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 15. September 1987 i.S. L. gegen E. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Verantwortlichkeitsklage gegen die Mitglieder der Verwaltung einer Gesellschaft. Wirkung der Abtretung bestrittener Ansprüche durch die Konkursmasse. Der Abtretungsgläubiger kann gestützt auf die Abtretung gemäss Art. 260 SchKG den unmittelbaren Schaden...
  7. 109 III 27
    Relevanz
    8. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 4. Februar 1983 i.S. Schmid und Mitbeteiligte (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 260 SchKG: Verzicht des Abtretungsgläubigers auf die Konkursforderung. Das Prozessführungsrecht gemäss Art. 260 SchKG ist ein Nebenrecht der Konkursforderung, das im Sinne des Art. 170 OR dem Schicksal dieser Forderung folgt. Mit dem Untergang der ...
  8. 94 III 17
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    4. Entscheid vom 27. März 1968 i.S. Schüpbach
    Regeste [D, F, I] Ein Bevormundeter, der Gläubiger einer Lohnforderung ist, kann im Konkurs des Arbeitgebers nicht selbständig die Abtretung von Rechtsansprüchen der Masse (Art. 260 SchKG) verlangen und gegen die Verweigerung oder den Widerruf einer solchen Abtretung Bes...
  9. 105 III 135
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    28. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 5. April 1979 i.S. Abtretungsgläubiger der Konkursmasse D. gegen F. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Abtretung nach Art. 260 SchKG. Der Abtretungsgläubiger ist gestützt auf die Abtretung berechtigt, aber nicht verpflichtet, anstelle der Masse in einen bereits hängigen Prozess des Gemeinschuldners einzutreten. Dem Bundesrecht ist aber nur zu entnehmen, ...
  10. 113 III 20
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    7. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 15. Januar 1987 i.S. Gautschi und Gautschi gegen Noldin, Einzelrichter im beschleunigten Verfahren am Bezirksgericht Zürich und Obergericht des Kantons Zürich (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Abtretung von Rechtsansprüchen der Masse (Art. 260 SchKG). Die Abtretung eines Rechtsanspruchs der Masse an einen Konkursgläubiger fällt mit dessen vollständiger Befriedigung nicht von selbst dahin. Solange die Abtretungsverfügung nicht widerrufen worde...

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