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Regeste
Art. 87 OG; Endentscheid.
Der Einleitungsbeschluss, mit welchem nach dem Perimetergesetz des Kantons Graubünden das Perimetergebiet abgegrenzt wird, ist als Endentscheid im Sinne von Art. 87 OG zu betrachten.
Referenzen
Artikel:
Art. 87 OG