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Regesto
Art. 28 DPA, 30 OG, 52 cpv. 2 PA.
Un reclamo non firmato, indirizzato alla Camera d'accusa del Tribunale federale, non è ammissibile.
Non è pertanto il caso di impartire al reclamante un termine supplementare per ovviare al vizio.
Referenzen
Artikel:
Art. 28 DPA