Regeste
Art. 15 Abs. 2 und Art. 18 Abs. 2 UVG : Nominallohnentwicklung.
Bei der Anpassung an die Lohnentwicklung ist nach Geschlechtern zu differenzieren, d.h., es ist auf den Lohnindex für Frauen oder Männer abzustellen.
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel:
Art. 15 Abs. 2 und