Regeste
Art. 303 Ziff. 1 StGB, falsche Anschuldigung.
a) Die Absicht, gegen einen Nichtschuldigen eine Strafverfolgung herbeizuführen, setzt keinen bestimmten Beweggrund voraus.
b) Eventualabsicht genügt.
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Artikel: Art. 303 Ziff. 1 StGB