Regeste
Art. 43 Ziff. 1 Abs. 1 JVG.
Widerrechtliches Giftlegen zu Jagdzwecken, begangen durch Ausstreuen von mit Glukochloral behandelten Maiskörnern zur Bekämpfung der Krähenplage in einem Jagdrevier; Begriff des Giftes.
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Artikel: Art. 43 Ziff. 1 Abs. 1 JVG