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Art. 9 Abs. 2 VZG; Anwendbarkeit im Konkursverfahren.
Im summarischen Konkursverfahren besteht kein Anspruch auf Vornahme einer zweiten Schätzung von Fahrnis gemäss Art. 9 Abs. 2 VZG.
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Artikel: Art. 9 Abs. 2 VZG