Regeste
Art. 68 Ziff. 2 StGB; Strafzumessung bei retrospektiver Realkonkurrenz.
Die Annahme einer hypothetischen lebenslänglichen Gesamtstrafe setzt voraus, dass entweder die Grundstrafe oder die Zusatzstrafe auf lebenslängliches Zuchthaus lauten (E. 9.2.3).