Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Regeste
Art. 4 BV; Arbeitsvertrag. Teil-Arbeitslosigkeit. Krankheit.
Krankheit eines Arbeiters während der Teil-Arbeitslosigkeit. Wer hat die Leistungen zu erbringen, die der Teil-Arbeitslosigkeit-Entschädigung entsprechen?
Referenzen
Artikel:
Art. 4 BV