Regeste
Art. 273 Abs. 1 lit. b BStP.
Verbot neuer Einreden.
Zivilprozessuale Natur des Begriffs der Einrede; beschränkte Geltung des Verbotes im Verfahren auf Nichtigkeitsbeschwerde.
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Artikel: Art. 273 Abs. 1 lit. b BStP