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Regesto
Rapporto tra l'art. 58 cpv. 1 LPAmb e il diritto cantonale di espropriazione (consid. 3.1). Clausola del bisogno nell'ambito dell'obbligo di autorizzazione per le discariche secondo l'art. 30e cpv. 2 LPAmb (consid. 3.2.3). L'art. 58 cpv. 1 LPAmb concede il diritto di espropriazione per tutte le discariche che soddisfano i requisiti dell'ordinanza del 4 dicembre 2015 sulla prevenzione e lo smaltimento dei rifiuti (OPSR), in caso di bisogno comprovato della discarica nel singolo caso (consid. 3.2.5).
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Artikel:
art. 58 cpv. 1 LPAmb,