Regeste
Forderungen aus Handwerksarbeit; Verjährung.
- Begriff der Handwerksarbeit im Sinne von Art. 128 Ziff. 3 OR (E. 1).
- Langes Zuwarten mit der Geltendmachung einer Forderung ist nicht generell rechtsmissbräuchlich (E. 2).
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 128 Ziff. 3 OR