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178 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://01-11-2023-5A_462-2023
  1. 145 III 487
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    58. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Betreibungsamt Dorneck (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_240/2019 vom 4. September 2019
    Regeste [D, F, I] Art. 32 Abs. 2, 89 und 97 SchKG; Art. 9 Abs. 2 und 24 VZG; Umfang der Pfändung; Schätzung der zu pfändenden Vermögensstücke. Zuständigkeit zum Vollzug der Pfändung und Grundsätze zur Schätzung von Fahrzeugen und Grundstücken durch Sachverständige (E. 3)...
  2. 118 III 62
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    19. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 12. März 1992 i.S. Pahlavi (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Arrestierung eines Anteils an einer unverteilten Erbschaft; Arrestort. Der Anteil eines im Ausland wohnenden Schuldners an einer im Ausland gelegenen unverteilten Erbschaft kann in der Schweiz nicht mit Arrest belegt werden, auch wenn ein zur Erbschaft ...
  3. 93 III 23
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    6. Entscheid vom 5. April 1967 i.S. Kredit- und Verwaltungsbank Zug in Konkursliquidation.
    Regeste [D, F, I] Bankenkonkurs, Freihandverkauf einer Forderung der Masse. Befugnisse der Konkursverwaltung (Art. 36 Abs. 2 BankG, Art. 253 Abs. 2 und 256 Abs. 1 SchKG) und Rechte der Gläubiger (Erw. 1). Ist ein Guthaben der Masse zwar unbestritten und fällig, aber schw...
  4. 107 III 78
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    19. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 25. August 1981 i.S. Schweizerische Eidgenossenschaft und Kanton Zürich (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung, Inhalt der Pfändungsurkunde. Es verstösst nicht gegen Bundesrecht, wenn die kantonale Aufsichtsbehörde das Betreibungsamt dazu verhält, bei einer Lohnpfändung in der Pfändungsurkunde den Namen des Arbeitgebers des Schuldners anzugeben.
  5. 80 III 122
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    27. Entscheid vom 16. Oktober 1954 i. S. Schweizerischer Bankverein und Kauf.
    Regeste [D, F, I] 1. Beschwerdeführung für einen Andern; Voraussetzungen, Art. 17 ff. SchKG (Erw. 1). 2. Wann ist der Drittschuldner zur Beschwerde über den Arrest- oder Pfändungsvollzug legitimiert? (Erw. 2). 3. Arrestierung von Forderungen einer Person ohne (schweizeri...
  6. 128 III 380
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    69. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. Ausgleichskasse des Kantons Zug (Beschwerde) 7B.91/2002 vom 9. August 2002
    Regeste [D, F, I] Art. 70 Abs. 1 und Art. 88 Abs. 1 SchKG; Art. 1 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2 VFRR (SR 281.31); Fortsetzung der Betreibung in einem andern Betreibungskreis. Rechtmässigkeit der Anleitung der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts im Formular...
  7. 86 III 57
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    17. Entscheid vom 24. Februar 1960 i.S. Peyer.
    Regeste [D, F, I] 1. Auch wer im kantonalen Verfahren die Gelegenheit, sich der Beschwerde zu widersetzen, nicht benutzt hat, ist zur Weiterziehung des die Beschwerde gutheissenden Entscheides befugt. Der nun erst gestellte Antrag auf Ablehnung der vom Beschwerdeführer v...
  8. 86 IV 170
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    42. Urteil des Kassationshofes vom 9. September 1960 i.S. Heierle gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 169 StGB. Der Arbeitgeber, der im Falle einer gegen seinen Arbeitnehmer gerichteten Lohnpfändung auf betreibungsamtliche Anzeige hin die gepfändete Lohnquote in Abzug bringt, den abgezogenen Geldbetrag aber nicht an das Betreibungsamt abliefert, so...
  9. 89 III 36
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    8. Auszug aus dem Entscheid vom 11. Mai 1963 i.S. Keller.
    Regeste [D, F, I] Forderungsuberweisung. Kostenabzug. Art. 131 Abs. 2 SchKG. Auslagen, die der nach Art. 131 Abs. 2 SchKG vorgehende Gläubiger vom Ergebnis der Eintreibung abziehen kann. Befugnis des Drittschuldners zur Bestreitung dieser Auslagen verneint, Legitimation ...
  10. 87 III 29
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    7. Schreiben der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 16. Februar 1961 an das Betreibungsinspektorat des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Wo sind Eigentumsvorbehalte einzutragen, wenn der Erwerber unter Vormundschaft steht? Zuständig ist stets das Betreibungsamt am rechtlichen Wohnsitz des Bevormundeten, also am Sitz der Vormundschaftsbehörde (Art. 25 Abs. 1 ZGB). So verhält es sich selbs...

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