Regeste
Widerruf einer zu Unrecht registrierten Markenübertragung.
Art. 16 MSchG und 19 Abs. 1 Ziff. 1 VO. Urkunde, welche die Übertragung beweist (Erw. 1).
Voraussetzungen des Widerrufs oder der Änderung eines gesetzwidrigen Verwaltungsaktes, insbesondere betreffend die Übertragung einer Marke (Erw. 2).
Zuständigkeit (Erw. 3).