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Regeste
Art. 4 BV (unentgeltlicher Rechtsbeistand).
Ein Kind, dem die Vormundschaftsbehörde einen Rechtsanwalt als Beistand bestellt hat, mit dem Auftrag, es im Prozess zu vertreten, kann nicht unter Berufung auf Art. 4 BV die Ernennung eines unentgeltlichen Rechtsbeistandes verlangen.
Referenzen
Artikel:
Art. 4 BV